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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

https://www.lisalucialograndephoto.com/agb

 

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1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

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1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lisa Lucia Lo Grande, Konstanzer 17, 87534 Oberstaufen (nachfolgend „Fotografin“ genannt) und dem

Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

 

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich

schriftlich zu.

 

1.3. „Arbeitsergebnisse“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin für den Kunden hergestellten Produkte, unabhängig von ihrer Beschaffenheit (bspw. Lichtbilder, Fotoalben, Dateien, Videos, etc.).

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2. VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND

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2.1. Angebote der Fotografin sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Das Wirksamwerden des Vertragsverhältnisses setzt stets eine schriftliche Auftragsannahme der Fotografin voraus. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb von 8 Kalendertagen mindestens in Textform (bspw. per E-Mail) an, kommt kein Vertragsverhältnis zustande.

 

2.2. Der konkrete Vertragsgegenstand und -zweck ergibt sich aus den Angeboten der Fotografin einschließlich der darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

 

2.3. Termine für eine fotografische Begleitung sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde die von der Fotografin gemäß Ziffer 7.2. geforderte Abschlagszahlung firstgerecht und vollständig zahlt. Im Übrigen sind Termine nicht verbindlich.

 

2.4. Bei Aufträgen im Zusammenhang mit Fotoshootings (bspw. Hochzeiten, Paar- und Familienshootings, Neugeborenen-Fotoshootings, etc.) handelt es sich - soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart wird - um individuelle Auftragsarbeiten, d.h. die Fotografin erstellt an einem verbindlich vereinbarten Termin individuelle Lichtbilder für den Kunden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insoweit nicht, da es sich um Leistungen handelt, die nicht vorgefertigt sind und die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

 

2.5. Werden Leistungen Dritter (bspw. Visagisten, Hairstylisten, etc.) vom Kunden angefragt, ist die Fotografin berechtigt, diese nach Zustimmung durch den Kunden namens und im Auftrag des Kunden auf dessen Rechnung zu beauftragen. Ein Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall

ausschließlich unmittelbar zwischen Kunde und dem Dritten zustande.

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2.6. Alle Stunden des Auftrages müssen zusammenhängend gebucht werden. Sollte es Lücken in den Abläufen geben oder sog. Leerlauf entstehen, wird die Fotografin diese für weitere Aufnahmen von bspw. Dekoration/Details, Gästen oder zur Datensicherung „On Location“nutzen.

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3. LEISTUNGSBABWICKLUNG / ABNAHME

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3.1. Bei umfangreichen Hochzeitsreportagen/Fotoshootings werden die Parteien den Ablauf in groben Zügen einvernehmlich festlegen.

 

3.2. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit größter Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Die Fotografin wird von jenen entstandenen Arbeitsergebnissen alle verwertbaren Bilder sorgfältig auswählen, führt eine allgemeine Bildoptimierung (Farbe, Schärfe, Belichtung, Ausschnitt) durch und überlässt diese dem Kunden nach maximal 8 Kalenderwochen per Datenfernübertragung (bspw. via Online-Galerie) oder auf einem Datenträger (USB-Stick). Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich mindestens in Textform (bspw. Dienstleistungsvertrag/E-Mail) vereinbart wurden.

 

3.3. Weitere Zusatzleistungen (bspw. Bildbearbeitung, Beauty-Retuschen, Druck, etc.) sind bei Mehraufwand individuell zwischen den Parteien zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

 

3.4. Die Fotografin ist in der Gestaltung ihrer Arbeitsergebnisse, insbesondere der Lichtbilder, frei. Eine Reklamation des Kunden in Bezug auf die künstlerische Gestaltung ist ausgeschlossen, es sei denn die Art der Gestaltung ist dem Kunden nach billigem Ermessen unzumutbar.

 

3.5. Werden dem Kunden Arbeitsergebnisse zur Ansicht (bspw. um eine Auswahl zu treffen) zugänglich gemacht, stehen diese im alleinigen Eigentum der Fotografin. Es ist dem Kunden untersagt diese Arbeitsergebnisse außerhalb des vereinbarten Zweckes (bspw. Sichtung und Auswahl) in irgendeiner Form zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Werden dem Kunden Bilddateien ausgehändigt (bspw. via Download oder Datenträger), hat dieser im Falle des

Nichterwerbs spätestens nach Ablauf von zwei Wochen seit Aushändigung dauerhaft zu löschen bzw. zu vernichten.

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3.6. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung von Arbeitsergebnissen. Die Archivierung von Arbeitsergebnissen beträgt maximal 12 Monate nach Auftragsdatum.

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4. SUBUNTERNEHMER

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Die Fotografin ist berechtigt, sich der Hilfe Dritter zu bedienen und diesbezügliche Rechte und Pflichten zur Durchführung des Vertrags auf Dritte als Erfüllungsgehilfen zu übertragen, es sei denn dies ist für den Kunden unzumutbar.

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5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN / EINWILLIGUNGEN / FREISTELLUNGEN / FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN DRITTER

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5.1. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche für die fotografische Begleitung notwendigen Einwilligungen und Informationen, insbesondere:

 

- die Einwilligung des Eigentümers der gewählten Lokalität (Kirche, Traulocation, Hotel, Gelände, etc.)

- die Einwilligung der an der Hochzeit teilnehmenden Gäste (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO)

eingeholt werden und alle betroffenen Personen transparent über die Anwesenheit der Fotografin und die fotografische Begleitung informiert werden.

 

5.2. Der Kunde steht dafür ein, dass er die Fotografin über fehlende Einwilligungen (insbesondere bei der Erstellung von Gruppenfotos) rechtzeitig informiert.

 

5.3. Macht ein Dritter gegenüber der Fotografin Ansprüche geltend, weil der Kunde schuldhaft die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten aus Ziffer 5.1. und Ziffer 5.2. verletzt hat, stellt der Kunde die Fotografin von sämtlichen diesbezüglichen Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, sofern diese begründet sind. Er trägt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung sämtliche diesbezüglichen notwendigen Kosten. Die Parteien haben

sich gegenseitig unverzüglich über die Geltendmachung des Anspruchs durch den Dritten zu verständigen.

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5.4. Der Kunde steht dafür ein, dass er selbst oder vorbestimmte Ansprechpartner, Hochzeitsplaner oder Trauzeugen, die Fotografin vor den nächsten wichtigen Schritten informieren, wann welche Fotoaufnahmen gewünscht sind und die jeweiligen Gäste (z.B. für Gruppenbilder) entsprechend gruppiert werden. Die Fotografin ist nicht für die Organisation und Zusammenstellung der zu fotografierenden Gruppen und Sequenzen vor Ort verantwortlich.

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5.5. Während des offiziellen Paarshootings ist das Fotografieren durch anwesende Gäste der Kunden oder Mitbewerber nicht gestattet.

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6. URHEBER- & NUTZUNGSRECHTE

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6.1. Der Fotografin stehen sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte, an den von ihr erstellten

Arbeitsergebnissen zu.

 

6.2. Die Fotografin räumt dem Kunden unter dem Vorbehalt der vollständigen Vergütung die Nutzungsrechte an erbrachten Leistungen ausschließlich

im Umfang der konkret vereinbarten Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Nutzungsrechte lediglich als einfache Rechte eingeräumt. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung.

 

6.3. Bei der Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse ist die Fotografin in branchenüblicher Form als Urheberin zu bezeichnen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

 

6.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin über den vertraglich vereinbarten Vertragszweck hinaus zu nutzen, insbesondere ist er ohne Zustimmung der Fotografin nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, digital zu bearbeiten, zu verfremden (u.a. Instagramfilter), ohne Nennung der Fotografin öffentlich zugänglich zu machen (bspw. in sozialen Medien etc.), zu vertreiben oder unterzulizenzieren.

 

6.5. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdateien (RAW's/unbearbeiteten Fotos), digitalen Datenträgern, Zwischenprodukten, Negativen, etc. an den Kunden besteht nicht. Diese verbleiben im Eigentum der Fotografin.

 

6.6. Möchte der Kunde weitergehende Nutzungsrechte erwerben oder Arbeitsergebnisse kommerziell nutzen (bspw. zu Werbezwecken in Sozialen Medien, Instagram, Webseite, Blog), muss er eine gesonderte Lizenzvereinbarung mit der Fotografin schließen.

 

6.7. Der Kunde ist verpflichtet, der Fotografin auf Nachfrage unentgeltlich Auskunft zur Verwendung der Arbeitsergebnisse zu erteilen.

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7. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

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7.1. Für ihre Leistungen erhält die Fotografin die im Angebot ausgewiesene Vergütung auf Basis eines Stunden-, Tagessatzes oder einer vereinbarten Pauschale. Sofern Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen.

Anfallende Reisekosten berechnen sich wie folgt:

 

- Reisekosten mit dem eigenen PKW ab einer Anreise von mehr als 150 Kilometern ab Sitz der Fotografin: EUR 0,55 / pro Kilometer

- Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 150 Kilometern ab Sitz der Fotografin: EUR 100,00 / pauschal

- Übernachtungskosten nach Absprache

 

Wird die für die vereinbarte Zeit des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend auf Basis eines vereinbarten Zeithonorars pro Stunde bei minutengenauer Abrechnung. 

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7.2. Die Fotografin fotografiert im Rahmen der Veranstaltung/des Fotoshootings im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde kann an diesem Tag zusätzliche Stunden in Auftrag geben, die zusätzlich zu vergüten sind.

 

7.3. Die Fotografin ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung (Anzahlung) in angemessener Höhe (25%) des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Terminreservierungen (bspw. für Hochzeiten) stehen unter dem Vorbehalt der pünktlichen und vollständigen Abschlagszahlung durch den Kunden. Der Kunde erhält insoweit eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Der Abschlag ist zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen ab Eingang der Zahlungsaufforderung durch die Fotografin.

 

7.4. Gewährt die Fotografin bestimmte Rabatte, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

7.5. Preise verstehen sich in Euro und sehen von der gesetzlichen Umsatzsteuer, aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1UStG, ab.

 

7.6. Die elektronische Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung. Alle ordnungsgemäßen Rechnungen sind ab Zugang zahlbar innerhalb von 8 Kalendertagen.

 

7.7. Die Fotografin ist berechtigt, ihre Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Kunden elektronisch zuzusenden (§ 14 UStG).

Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszusendung zu.

 

7.8. Die Fotografin behält sich das Eigentum an sämtlichen Leistungen und Arbeitsergebnissen bis zum vollständigen begleichen der gestellten Rechnung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Fotografin und dem Kunden vor.

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8. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG / AUSFALLHONORAR / STORNIERUNGSGEBÜHR / AUSFALL DER FOTOGRAFIN

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8.1. Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die im Vertrag/Rechnung vereinbarte Abschlagszahlung von 25% innerhalb von 8 Kalendertagen unbar bei der Fotografin eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung/Reservierung des Auftrages verpflichtet.

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8.2. Der Kunde ist berechtigt, nach Vertragsschluss und nach Ablauf der Widerspruchsfrist bis zur Beendigung des Auftrages, gemäß § 648 S. 1 BGB, den Auftrag jederzeit zu kündigen. Bei Kündigung durch den Kunden ist die Fotografin jedoch berechtigt, die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung als Ausfallhonorar in jeweiligem Umfang zu verlangen; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Tritt der Kunde kurz vor Beendigung des Auftrages vom Vertrag zurück, gelten folgende Abstufungen als Stornierunggebühr:

Kündigung 60 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des ursprünglichen Auftragswertes

Kündigung 30 Tage vor Auftragsbeginn: 70% des ursprünglichen Auftragswertes

Kündigung 14 Tage vor Auftragsbeginn: 100% des ursprünglichen Auftragswertes

 

8.3. Kann die Fotografin selbst aufgrund schwerer Krankheit oder eines anderen Umstandes (bspw. Schwangerschaft, Unfall, Todesfall im engen Familienkreis) nicht durchführen, verpflichtet sich die Fotografin gegenüber dem Kunden, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage ist. Werden in diesem Fall Ersatzfotografen vom Kunden in Anspruch genommen, erbringen diese ihre Leistungen ausschließlich auf eigene Rechnung.

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9. HAFTUNG

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9.1. Die Fotografin haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der Fotografin übernommenen Garantie und Arglist. Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs durch den Fotografen für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die

Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

 

9.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Fotografin je Schadensereignis der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Auftragswertes. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs durch die Fotografin oder einer von der Fotografin zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

9.3. Die Fotografin haftet nicht bei Schäden, die durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten. Als vergleichbare Ereignisse geltend insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Störungen im Bereich Dritter, für die die Fotografin nicht einzustehen hat.

 

9.4. Eine weitergehende Haftung der Fotografin besteht nicht. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

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9.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen der Fotografin.

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10. EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

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10.1. Der Kunde räumt der Fotografin in einer seperaten unterzeichneten Klausel im Vertrag das Recht ein, Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und in Print- als auch in digitalen/sozialen Medien zu verwenden. Die Fotografin kann Arbeitsergebnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung dient, beispielsweise Hochzeitsbekleidungsgeschäfte, Floristen, Konditoreien, Hochzeitslocations oder anderen Dienstleister der Hochzeit. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Die Veröffentlichung der jeweiligen Arbeitsergebnisse erfolgt ohne Namensnennung des Kunden und verzichtet auf Arbeitsergebnisse, die den Kunden in jeglicher Weise kompromittieren könnten.

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10.2 Sollte der Kunde keiner Veröffentlichung zustimmen, wird dies respektiert, jedoch ist die Fotografin gezwungen, den in den aktuellen Angeboten enthaltenen Veröffentlichungrabatt nachträglich im Vertrag / in der ausgewiesenen Rechnung wieder aufzuschlagen. 

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11. DATENSCHUTZ

 

Die Fotografin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten von Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Beide Parteien halten die Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und – vorschriften ein.

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12. WIDERSPRUCH 

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12.1. Der Kunde kann die zustande gekommene Beauftragung ohne Nennung von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hierfür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung (bspw. per E-Mail).

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12.2. Tritt der Kunde nach Ablauf der Widerspruchsfrist und vor dem vereinbarten Auftrag vom Vertrag zurück, wird die bereits geleistete Abschlagszahlung (25% des Auftragswertes) als Ausfallshonorar von der Fotografin einbehalten. Bereits erbrachte Leistungen

(bspw. ''Wedding Guide'') werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

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13.1. Die Fotografin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil.

 

13.2. Erfüllungsort ist immer der aktuelle Sitz der Fotografin Lisa Lucia Lo Grande.

 

13.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke enthalten ist. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der

übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

 

Stand: Dezember 2024

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